... kennen wir aus der »Niederwürzbacher Urkunde von 1460«.
Dieser Kaufbrief des Junkers Hans III. von St. Ingbrecht († 1498) über den Kauf eines sogenannten Hubgerichts (siehe Anmerk. 1) zu Niederwürzbach im Jahre 1460, beinhaltet u.a. folgendes:
»Wir diese hienach geschriben nemlich Lorentz uff diese Zyt Meiger zu Nyderwirzbach, Lorentz Schüssler, Peter Niclaus, Authis Meiger, hunde (Büttel), Hanns Lorentz, sin brüder und gödelmann (Pate), alle geschworn huber des Hupgerichts des obgenannten dorffs.«
»Dem Simon von Bitsch, genannt Gentersberger, wird in der brüderlichen Teilung das Dorf Seelbach mit all seiner Gerechtigkeit und Zugehör es seien Leute, Güter, Zehent Kirchensatz oder anderes zugebilligt.«
Um diese Zeit war der Ort Seelbach schon eingegangen. Die letzten Bewohner haben sich in Niederwürzbach angesiedelt.
Seelbach hatte seinen eigenen Bann und Bezirk und den hatten sich die Würzbacher nun angemaßt. Es kam zu einem Streitfall zwischen dem Gentersberger und den Würzbachern.
1485 berichtet Johann von Bitsch (Kreisarchiv Speyer): »Von dieser Zeit an sind der Niederwürzbacher und Seelbacher Bann zusammengezogen und für einen Bann gehalten worden und ist vom Dorf Seelbach jetzt unter nichts weiter übrig, denn die Kirch, welche die Niederwürzbacher noch heutigen Tags als ihr Mutterkirch besuchen.«
1486 Der Schultheiß Dytterich von Ormesheim und Niclas Honne zu Bonsingen (Biesingen) legen am 31. Oktober 1486 in Güte einen Streit zwischen Symont von Bitsche, gen. Gentersberger, und der Gemeinde Niederwürzbach wegen des Waidgangs im Seelbacher Bann folgendermaßen bei:
Quelle: Weisthum (siehe Anmerk. 2) von Seelbach und Niederwürtzbach 1504. (Archiv Schloß Waal)..
»Zu Seelbach unter der Linde, nicht weit von der Kirche, wird nach altem Herkommen der Jahrtag (siehe Anmerk. 3) am 15. Juni 1504 abgehalten. Anwesend sind der »erenveste junher Emmerich von Löwenstein«, Ludwig von Thayn, der Amtmann des Kurfürsten von Trier zu Blieskastel, als Einrufer der Schultheiß Petgynß (Petgens) Michael von Ormesheim, Heyngynß (Heingens) Nickel von Erfweiler als Hunde (Büttel) und da zu Seelbach »keyn Zentner« (Zehent?) Diebolt, Großnickel und Stuffenhans alle dry scheffen zu Seelbach ond Nyderwürtzbach.«
1535 Bärbel die Schäfersfrau und Barte, beide von Niederwürzbach, wurden wegen Diebstahls von einem Hochgericht zum Tode verurteilt. (Quelle: Dr. Wolfgang Krämer - Das Amt Blieskastel, von Sulger.)
1542 Anstet v. Bitsch gibt am 8. September 1542 seine Mühle zu Würtzbach dem Belz Jacob und Lorentz von Lautzkirchen in Erbbestand gegen einen jährlichen Zins von 4 fl. zu je 26 Räder Weißpfennig, zahlbar an Martini dem Meier von Fechingen. Diese Mühle hatte die Familie Belz bis Anfang des 17. Jahrhunderts im Erbbestand. 1618 galt die Mühle als verfallen.
1553 bis 1634 Das Amt Blieskastel befindet sich in Pfandherrschaft von Nassau Saarbrücken. In Niederwürzbach gibt es trierische, zweibrückische und gentersbergische Untertanen. Trierisch waren 5 Feuerstätten und 1 Hofstatt. Die Leibeigene und frondienstpflichtige 17 Hausgeseß mit ungefähr 7 Führen mußten die Frondienste beim Blickweiler Hof (siehe Anmerk. 4) verrichten.
(Quelle: Dr. Wolfgang Krämer - Das Amt Blieskastel, von Sulger.)
1553 Seelbach ist ein Dorfgewesen, ist aber zerstört und ein anderer Dorf in dem Bann aufgebauen, heißt Niederwirzbach. (Quelle: Kreisarchiv Speyer)
1558-73 Um diese Zeit wird bei einer Zeugenaussage ein Arnold von Würtzbach genannt. Er sei etwa 65 Jahre alt, vor etwa 38 Jahren nach Würtzbach gekommen. Von den Alten sei er als Gerichtsmann auf die Gemerk und Zeichen des Würtzbacher Bannes gewiesen worden. (Es ging um die Niederwürzbacher Banngrenze und Grenzsteine).
1566 Türkenschatzung 1566 (Eine Kriegssteuer zur Bekämpfung der Türkeneinfälle bei der Besitzstand und Vermögen der Familien geschätzt wurde.)
Die Niederwürzbacher Underthanen im Hochgericht Bliscastel:
1. Lorenzen Hanss | 11. Henrich |
2. Lorenz zu Würzbach | 12. Arnolts Nickell |
3. Hanss Schäffer | 13. Rummen |
4. Georg Wannenbach | 14. Sant Hanss |
5. Mattis zu Würzbach | 15. Hanss Treiger |
6. Johan der Würt | 16. Peter Baltz Müller |
7. Wendlinge | 17. Jung Hanss Schweinhirt |
8. Hanss Neumüller | 18. Peter Gembss |
9. Osters Barbell | 19. Peter Dorlich |
10. Merttins Nickell | 20. Haupert Belz Müller |
(Es sind lediglich die Familienvorstände aufgeführt. Die Einwohnerzahl kann man auf das 3- bis 4-fache schätzen.)
1574 In diesem Jahr werden die Erben des Jung Nickeis zu Würzbach genannt.
1588 Friesen Hans (1598 ein Strohschneider) zu Würzbach, erhält 1588 2 Gulden, 7 Alb, 2 Pf für 550 Ziegel.
1598 Das Untertanenverzeichnis des Amtmannes J. Friedrich von Eltz vom 18. Februar 1598
»Niderwurtzbach: Diess Dorff gehört in den Hoff Blickweyler seindt leibeigen zum Hauss Bliescastel und mir Johan Friedrich Her zu Eltz mit Gebott und Verbott halben zugethan.«
Fuhrleuth:
Einspennige:
12. Schaff Hanss der Artzt | 17. Beltz Peter Jacob |
Hindersassen: (siehe Anmerk.5)
23. Diether
24. Johannen Elss und
25. Wendel, ihr Sohn, in einem Hauss
26. Frantz der Schmit ist Zweybrückisch
27. Wendels Hanss ist Junker Hanss Werners von St. Ingbrecht
Diese vier frohnen nit gehen Castel mit den andern, sondern thun allein Jars zwo Hochgerichtsfuhren zum Hauss Castell.
1618 Der Müller der Bannmühle an der Blies Pauel Bosgen bekam 1618 vom Erzbischof in Trier die Erlaubnis, die verfallene Mühle am Würzbacher Weiher wieder aufzubauen.
1626 Die Würzbacher Mühle heißt jetzt »Die Neumühle«
1637 Niederwürzbach wird vollständig eingeäschert.
1643 sind noch 7 Personen aus Niederwürzbach zum Kirchenbesuch verpflichtet. (H.J. Becker)
Anmerkungen / Erläuterungen:
(1) Hubgericht: Ein Gericht, das über Geldstreitereien zu entscheiden hatte.
(2) Weisthum: mittelhochdeutsch: wistuom - Rechtsweisung; auch ungeschriebenes Gewohnheitsrecht des Mittelalters von Rechts-kundigen der Gerichtsgemeinde regelmäßig dargelegt; seit dem 13. Jahrhundert aufgezeichnet, besonders das bäuerliche Weistum; dieses ist eine Quelle alten Volksgutes
(3) Jahrtag: Gerichtstag
(4) Blickweiler Hof: Der Blickweiler Hof war ursprünglich ein Freit- und Flickhof, der von Burgmännern besetzt war, die in des Grafen Dienst standen; anscheinend war dieser Besitz der Kirche von Blickweiler anhängig und gelangte mit Patronat als Schenkung an das Kloster Gräfinthal.
(5) Hindersassen: Zugezogene Neubürger, die noch nicht die üblichen Dorfrechte hatten Holzrecht, Laubrecht ...