Großregion SaarLorLux
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Das Saargebiet

›Saargebiet‹ (frz.: Territoire du Bassin de la Sarre, in wörtlicher Übersetzung: Saarbeckengebiet) bezeichnet das von 1920 bis 1935 vom Deutschen Reich abgetrennte Industriegebiet an der mittleren Saar.  

Mit einer Fläche von 1.912 km² und 770.030 Einwohnern (1927) umfasste es den Südteil des Regierungsbezirks Trier der preußischen Rheinprovinz und den Westteil der bayerischen Pfalz und war in der Fläche um ein Viertel kleiner zugeschnitten als das heutige Saarland.  

Gemäß der Artikel 45 bis 50 des ›Versailler Vertrags‹ wurde das Saarbecken als Mandatsgebiet des Völkerbundes verwaltet. Frankreich erhielt als Beitrag zur wirtschaftlichen Wiedergutmachung seiner Kriegsschäden das Eigentum an den Kohlenfeldern und Kohlengruben. 

Nach 15 Jahren sollte eine Volksabstimmung über das weitere Schicksal des Gebiets entscheiden. In der Abstimmung am 13. Januar 1935 stimmten 90,8 % für eine Rückkehr zum Deutschen Reich, 8,8 % für die Selbständigkeit des Saargebietes und 0,4 % für den Anschluss an Frankreich. 

Das Saargebiet wurde dem Deutschen Reich am 1. März 1935 eingegliedert. Im Deutschen Reich wurde das Territorium nicht wieder an Preußen und Bayern zurückgegliedert, sondern als »Saarland« der Reichsführung unmittelbar unterstellt. 

Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Gebiet »Französische Besatzungszone«. Es folgte ein weiterer – insgesamt 14-jähriger – Sonderstatus des nunmehr vergrößerten Saarlandes als französisches Saarprotektorat.

          

Entstehung 

Nach der Niederlage des Deutschen Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg verhandelten die Siegermächte über die Zukunft des Industriereviers an der Saar. 

Während Großbritannien mit einer Annexion durch Frankreich einverstanden war, setzten sich die USA in der Nacht vom 9. zum 10. April 1919 mit dem Vorschlag einer auf 15 Jahre befristeten Abtrennung des Industriereviers zur Wiedergutmachung der französischen Kriegsschäden und einem späteren Volksentscheid schließlich durch. 

Die erzielte Übereinkunft der Siegermächte wurde in den Artikeln 45 bis 50 des Versailler Vertrags festgehalten und vom Deutschen Reich unterzeichnet. 

Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 wurde das Saargebiet für 15 Jahre der Regierung des Völkerbundes unterstellt. 

Am 27. Februar 1920 löste die vom Völkerbund ernannte Regierungskommission die bisherige französische Militärverwaltung ab. Die fünfköpfige Regierungskommission bestand aus einem Franzosen, einem aus dem Saargebiet stammenden Nicht-Franzosen und drei Mitgliedern anderer Nationen, die weder Deutsche noch Franzosen sein durften. 

Die Völkerbundregierung stützte sich nur auf das französische Militär; die Bevölkerung stand nicht hinter ihr. Durch Verordnung der Regierungskommission vom 24. März 1922 wurde ein »Landesrat« eingerichtet, der die Interessen der Bevölkerung vertreten sollte und der eine beratende Funktion besaß.

Wirtschaftlich wurde das Saargebiet in das französische Zoll- und Währungsgebiet integriert. 1935 sollte laut Vertrag eine Volksabstimmung über den künftigen Status stattfinden.

           

Grenzen 

Die Grenzen des Saargebiets wurden durch Artikel 48 des Versailler Vertrags festgesetzt. 

Die Grenzziehung bezog die Wohnorte der Bergleute, die in den Kohlengruben des Saarreviers arbeiteten, mit ein, nach Norden und nach Südosten abgerundet. 

Das Gebiet umfasste an preußischen Gebietsteilen die kreisfreie Großstadt Saarbrücken, die Kreise Saarbrücken, Ottweiler und Saarlouis sowie Teile der Kreise Merzig und St. Wendel, an bayerischen Gebietsteilen das Bezirksamt St. Ingbert sowie Teile der Bezirksämter Homburg und Zweibrücken.  

Während die Grenze des Saargebiets gegen Frankreich und Preußen durch Verwaltungsgrenzen bestimmt war, folgte die Grenzziehung gegen Oldenburg und Bayern topografischen Gegebenheiten, sodass eine Festlegung der Grenzlinie im Gelände erforderlich war.  

Diese Arbeit wurde einem Ausschuss von fünf Mitgliedern übertragen (davon eines von Frankreich, eines von Deutschland und drei vom Rat des Völkerbundes ernannt). Der Ausschuss legte seine Ergebnisse am 20. Dezember 1920 in Paris für alle Beteiligten bindend nieder. 

Die Grenzlinie wurde 1921 in Form von zwei Atlanten mit Karten im Maßstab 1 : 2.500 publiziert. 

Die neue Saargebietsgrenze trennte gewachsene Familien-, Verwaltungs- und Wirtschaftsbeziehungen, schnitt die Städte St. Wendel, Homburg und Zweibrücken von Teilen ihres Umlands ab und war bei der Bevölkerung unbeliebt. 

Dazu trugen nach der Errichtung der Zollgrenze die Zollkontrollen und Zollformalitäten noch bei. Der Wunsch nach Abschaffung der ungeliebten Saargebietsgrenze war eines der Motive, die das Abstimmungsverhalten der Saarländer 1935 beeinflussten.

            

Name 

»Grubengeld« des Saargebietes, 1923

Die Begriffe »Bassin de la Sarre« und »Territoire du Bassin de la Sarre« des französischen Vertragstextes wurden in der deutschen diplomatischen Übersetzung im Reichsgesetzblatt mit »Saarbecken« und »Saarbeckengebiet« wiedergegeben. 

Der französische Begriff »Bassin« mit der Bedeutung »Becken, Flussgebiet, Kohlenrevier« hat einen anderen Bedeutungsumfang als das deutsche Wort.  

Die Regierungskommission verwendete im Amtsblatt 1920 verschiedene Namen nebeneinander, neben »Saarbecken« auch »Saargebiet« (wie das Schwerindustriegebiet an der Saar seit den 1890er Jahren zumeist bezeichnet wurde) und »Saarland«.  

Als Kurzformen wurden im Französischen »la Sarre« und im Deutschen »die Saar« verwendet, als Adjektive »sarrois« bzw. »saarländisch«, da es zu »Saar« oder »Saargebiet« kein Adjektiv gibt. Die Namensfindung blieb lange politisch umstritten.

        

Anbindung an Frankreich 

Das Saargebiet war wirtschaftlich und politisch von Frankreich abhängig. 

Das Eigentumsrecht an den Kohlengruben und den Eisenbahnen westlich der Saar erweiterte Frankreich sogleich, indem es durch Kontrolle der Erz-, Roheisen- und Kohlezufuhr französische Beteiligungen von 60 % an den Saarhütten durchsetzte und somit die wichtigsten Wirtschaftszweige kontrollierte. 

Bei den Gruben wurden gemäß der Anlage zu Artikel 46 des Versailler Vertrags französisch-sprachige »Domanialschulen« errichtet. 

Seit dem 1. Juni 1923 war der französische »Franc« alleiniges Zahlungsmittel. 

Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist wurde am 10. Januar 1925 das Saargebiet in das französische Zollgebiet integriert. Frankreich behandelte das Saargebiet als eine Art Kolonie. »Les Français vivaient à Sarrebruck comme les Anglais à Bombay, sans contacts avec des indigènes«. 

Anlässlich der »Jahrtausendfeier der Rheinlande« demonstrierten am 19. Juni 1925 40.000 Menschen in Saarbrücken für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich. 

Die Besetzung durch französische Soldaten, teilweise mit aus Nordafrikanern bestehenden Kolonialtruppen, die Ausbeutung des saarländischen Kohle- und Stahlreviers sowie die deutschnationale Propaganda verstärkten den Wunsch der Saarländer, ins Deutsche Reich zurückzukehren. 

Alle saarländischen Parteien unterstützten dies während der Weimarer Republik bis zur »Machtergreifung« 1933.

            

Saarabstimmung 

Mit der Machtübernahme der NSDAP unter Adolf Hitler im Deutschen Reich änderte sich die Politik der linken Parteien im Saargebiet: 

Man befürwortete nun eine Beibehaltung der Mandatsverwaltung, um nicht nach der für Januar 1935 vorgesehenen Volksabstimmung dem Machtbereich von Hitler unterstellt zu werden. 

Gleichzeitig schlossen sich die bürgerlichen und nationalen Parteien in der »Deutschen Front« (DF) zusammen. Die DF organisierte sich 1934 nach Auflösung der beteiligten Parteien als Einheitspartei; sie ging 1935 in der im Saarland wieder gegründeten NSDAP auf. 

Obwohl die Politik der Beibehaltung des »Status quo« von vielen international bekannten Persönlichkeiten unterstützt wurde – ein Teil der vor den Nationalsozialisten geflohenen deutschen Regimegegner nahm in dieser Zeit kurz Aufenthalt im Saargebiet – war die Status-quo-Politik der Einheitsfront (bestehend aus SPD unter Max Braun, KPD unter Fritz Pfordt, einer Minderheit des bisherigen Zentrums um Johannes Hoffmann und linkssozialistischen und autonomistischen Splittergruppen) aufgrund des vorherrschenden Nationalismus zum Scheitern verurteilt. 

Der »Versailler Vertrag« sah drei Alternativen für die Abstimmungsentscheidung vor:

  • Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtsordnung,
  • Vereinigung mit Frankreich,
  • Vereinigung mit Deutschland.

Für die erste Alternative hatte niemand konkrete Planungen angestellt. Der Völkerbund selbst äußerte sich diplomatisch unverbindlich. Das Saargebiet wäre weiterhin wirtschaftlich ausgebeutet worden und ein Zankapfel zwischen Frankreich und Deutschland geblieben. 

Die zweite Alternative hätte Demokratie, jedoch den Verlust der deutschen Sprache und Kultur bedeutet, ähnlich Lothringen und dem Elsass. 

Die dritte Alternative bedeutete, Deutschland zugleich mit Hitler zu wählen. 

Der Abstimmungskampf wurde mit politischen, künstlerischen und medialen Mitteln geführt, wobei die mediale Präsenz der Deutschen Front die der Einheitsfront bei weitem übertraf. 

Vom Deutschen Reich aus wurden schon Monate vor der Volksabstimmung besondere Anstrengungen unternommen, um das Saargebiet per Rundfunk(-propaganda) zu erreichen. Volksempfänger wurden verteilt und in zahlreichen Sendungen betont, das Saargebiet gehöre zu Deutschland. 

Im Zuge dieser von Joseph Goebbels geleiteten Kampagne der NS-Propaganda wurden 1.500 Versammlungen und Kundgebungen sowie über 80.000 Plakate eingesetzt. »Die Alternative zur Rückkehr nach Deutschland sei fortgesetzte Massenarbeitslosigkeit, wirtschaftliche Ausbeutung durch Frankreich und fehlende politische Mitbestimmung.«

Die Hitlergegner sahen die bevorstehende Abstimmung als Chance eines Denkzettels gegen Hitler. Dem in den Veranstaltungen unzählige Male gesungenen Saarlied »Deutsch ist die Saar« von Hanns Maria Lux stellte Bertolt Brecht das Lied »Haltet die Saar, Genossen« entgegen, das von Hanns Eisler vertont wurde. 

Gustav Regler schrieb den oppositionellen Roman »Im Kreuzfeuer«.

Bei den Kunstschaffenden überwogen »notwendige Parteilichkeit und aktuelle Wirkungsabsichten«. 

Bei der Volksabstimmung am 13. Januar 1935 stimmten schließlich 90,73 Prozent der Wähler für eine Vereinigung mit Deutschland, 8,86 Prozent für den »Status quo« und nur 0,4 Prozent der Wähler für eine Vereinigung des Saargebietes mit Frankreich.

Hitler sagte drei Tage später in einem Interview auf dem Obersalzberg zu dem amerikanischen Journalisten Pierre Huss: »...damit sei einer der Versailler Unrechtsakte endgültig beseitigt«.

                     

Vereinigung mit Deutschland 

Dem Volkswillen entsprechend verfügte der Völkerbundsrat die Rückgliederung mit Wirkung zum 1. März 1935. 

Gegen eine Zahlung von 900 Millionen Goldfranken erwarb das Deutsche Reich das Eigentum an den Saargruben zurück. 

Am selben Tag hielt Hitler eine Ansprache in Saarbrücken. Er nannte den Tag einen »Glückstag für die ganze Nation« und erklärte: »Er hoffe, das Verhältnis zu Frankreich werde sich durch die Regelung des Saarproblems endgültig bessern«. 

Nach dem deutlichen Mehrheitsergebnis flohen vier- bis achttausend Hitlergegner nach Frankreich oder in andere Länder. 

Für das nationalsozialistische Regime brachte die Rückkehr des Saargebietes einen beträchtlichen Prestigegewinn. 

Im Deutschen Reich wurde das Gebiet nicht wieder an Preußen und Bayern zurückgegliedert, sondern unter dem Namen »Saarland« der Reichsführung unmittelbar unterstellt. Reichskommissar wurde Josef Bürckel.

          

Verschiedenes 

Präsidenten der »Commission de gouvernement du Bassin de la Sarre«

Name:

Vorname:

von:

bis:

Nationalität:

Rault

Victor

26.02.1920

18.03.1926

Frankreich

Stephens

George Washington

18.03.1926

08.06.1927

Kanada

Wilton

Ernest

08.06.1927

01.04.1932

Großbritannien

Knox

Geoffrey

01.04.1932

01.03.1935

Großbritannien